Glücksgefühl des Tages

Testboard. Wird regelmäßig gelöscht. Oder auch nicht.
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fisherman
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von fisherman »

Ich würde ja parallel beim Finanzamt eine Rückerstattung der nicht erhaltenen aber abgeführten Ust. beantragen.

Vielleicht kommt dann doppelter Geldregen ...
ICH BINNE NICHT TOT
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mordsfilm
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von mordsfilm »

joswig hat geschrieben:Ja, die normalen Dinge erstatten die sicher, wenn sich nachträglich ein Anspruch ergibt.
Ein Anspruch ergibt sich nicht nachträglich.
Der bestand immer schon.
Er wurde höchstens nicht geltend gemacht.
Ihre Ansprüche aber sind Nachzahlungsansprche auf Umsatzsteuer. Das ist erheblich schwieriger zu verbuchen.
Die Formblätter, die ich erhielt, bezogen sich (wie bereits mehrfach erwähnt) explizit auf USt., genau so, wie die zugehörige Musterrechnung, die sogar als Betreff "Nachforderung Umsatzsteuer" ausweist.

Stellen wir wieder einmal profunde Ferndiagnosen zu Vorgängen, bei denen wir nicht durch Sachkenntnis belastet sind und zu Schriftstücken, die wir nie zu Gesicht bekommen haben?
Gründen Sie doch mit diesem Xeno-Bot einen Verein.
Noch 5 von Ihrer Sorte sollten doch zu finden sein.
Aber warten Sie doch den abschlägigen Bescheid einfach ab.
Wenn Sie über Bord fallen, zappeln Sie so wunderbar verzweifelt im Wasser wie Omas Pekinese im nassem Samtmäntelchen und rufen trotzdem immer noch: "Ich ertrinke nicht, ich schwimme!".

:lol:
joswig
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von joswig »

Schade.
joswig
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von joswig »

Wenn Sie nun pro 100 vereinnahmten Euro 19 Euro nachfordern und auch bekommen, dann müssen Sie natürlich noch rund 3 Euro dem Finanzamt nachzahlen, weil Sie ja nur 15.96 abgeführt haben.

Aber wenn Ihre USt-Bescheide schon rechtsgültig sind, was machen Sie mit den 3 Euro?
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mordsfilm
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von mordsfilm »

Gar nichts.
Weil auf künstlerische Leistungen von jeher 7 % Umsatzsteuer fällig waren und sind.

Merken Sie, wie sich Ihr königlich-hündischer Samtmantel immer mehr voll Brackwasser saugt?

Immer schön weiter strampeln - und dabei lächeln, lächeln, lächeln.


:tool:

Joswig bezweifelt, dass es sich bei meinen Leistungen um künstlerische handelt.
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mordsfilm
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von mordsfilm »

GgdT

Chapter 5 done.
joswig
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von joswig »

Ob 19 oder sieben Prozent: Das Rechenproblem bleibt.

Allerdings kann keiner ahnen, dass Ihr Geschreibsel im Steuerrecht irreführend als künstlerisch einsortiert wird.
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mordsfilm
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von mordsfilm »

mordsfilm hat geschrieben:Gar nichts.
Weil auf künstlerische Leistungen von jeher 7 % Umsatzsteuer fällig waren und sind.

Merken Sie, wie sich Ihr königlich-hündischer Samtmantel immer mehr voll Brackwasser saugt?

Immer schön weiter strampeln - und dabei lächeln, lächeln, lächeln.


:tool:

Joswig bezweifelt, dass es sich bei meinen Leistungen um künstlerische handelt.




:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: + :lol:
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mordsfilm
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von mordsfilm »

joswig hat geschrieben:Ob 19 oder sieben Prozent: Das Rechenproblem bleibt.
Nein.
Da sich der UStSatz nicht geändert hat, Sie mathematischer Steuertiefflieger.
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Re: Glücksgefühl des Tages

Beitrag von insideR »

Grandios, wie sehr Sie beide sich liebhaben.
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