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Verfasst: 8. Feb 2006 10:40
von Barus
TÜV / Abgasuntersuchung:


Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Da kann ich mir nun auch noch ein weiteres viertel Jahr Zeit lassen...

Scheiß Faulheit. :oops:

Verfasst: 8. Feb 2006 11:17
von mordsfilm
Sie wissen, daß die Verspätung bei Erteilung der Plakette von den zwei Jahren Geltungsdauer abgezogen werden?

Verfasst: 8. Feb 2006 11:19
von Barus
Das ist mir egal.
Vermutlich ist dann sowieso die Grenznutzungsdauer erreicht...

Verfasst: 8. Feb 2006 11:21
von joswig
Scheisstüv.

Verfasst: 8. Feb 2006 13:26
von trigger
Scheißheizung.

Verfasst: 8. Feb 2006 14:46
von XNeo
mordsfilm hat geschrieben:Sie wissen, daß die Verspätung bei Erteilung der Plakette von den zwei Jahren Geltungsdauer abgezogen werden?
Was passiert eigentlich, wenn man den TÜV zwei Jahre oder mehr überzieht?

Verfasst: 8. Feb 2006 14:55
von joswig
Zwangsstilllegung.

Verfasst: 8. Feb 2006 14:59
von mordsfilm
XNeo hat geschrieben: Was passiert eigentlich, wenn man den TÜV zwei Jahre oder mehr überzieht?
Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis.

Resultat: "Vollabnahme".

Der Wagen wird untersucht, als ob ihn der Besitzer vollständig selbst gebaut hätte.

Verfasst: 8. Feb 2006 15:02
von insideR
In Barus' Falle: Mit Recht!

Verfasst: 8. Feb 2006 15:03
von Barus
Dann habe ich ja nichts zu befürchten.

Ich muß nur das alte Protokoll suchen...