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Verfasst: 8. Feb 2006 10:40
von Barus
TÜV / Abgasuntersuchung:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
Da kann ich mir nun auch noch ein weiteres viertel Jahr Zeit lassen...
Scheiß Faulheit.
![Embarrassed :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Verfasst: 8. Feb 2006 11:17
von mordsfilm
Sie wissen, daß die Verspätung bei Erteilung der Plakette von den zwei Jahren Geltungsdauer abgezogen werden?
Verfasst: 8. Feb 2006 11:19
von Barus
Das ist mir egal.
Vermutlich ist dann sowieso die Grenznutzungsdauer erreicht...
Verfasst: 8. Feb 2006 11:21
von joswig
Scheisstüv.
Verfasst: 8. Feb 2006 13:26
von trigger
Scheißheizung.
Verfasst: 8. Feb 2006 14:46
von XNeo
mordsfilm hat geschrieben:Sie wissen, daß die Verspätung bei Erteilung der Plakette von den zwei Jahren Geltungsdauer abgezogen werden?
Was passiert eigentlich, wenn man den TÜV zwei Jahre oder mehr überzieht?
Verfasst: 8. Feb 2006 14:55
von joswig
Zwangsstilllegung.
Verfasst: 8. Feb 2006 14:59
von mordsfilm
XNeo hat geschrieben:
Was passiert eigentlich, wenn man den TÜV zwei Jahre oder mehr überzieht?
Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis.
Resultat: "Vollabnahme".
Der Wagen wird untersucht, als ob ihn der Besitzer vollständig selbst gebaut hätte.
Verfasst: 8. Feb 2006 15:02
von insideR
In Barus' Falle: Mit Recht!
Verfasst: 8. Feb 2006 15:03
von Barus
Dann habe ich ja nichts zu befürchten.
Ich muß nur das alte Protokoll suchen...