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Verfasst: 26. Apr 2007 08:09
von Beo
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Verfasst: 26. Apr 2007 08:40
von insideR
Jungejunge, Sie sind ja ein richtiger Rebell!

Verfasst: 26. Apr 2007 09:59
von joswig
Born to know better!

Verfasst: 27. Apr 2007 08:37
von Beo
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Verfasst: 27. Apr 2007 09:51
von Barus
www.verkehrsportal.de hat geschrieben:Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§35 Sonderrechte
  • (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    [...]
  • (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Verfasst: 27. Apr 2007 10:21
von mordsfilm
Beo hat geschrieben: Glückwunsch, Herr mordsfilm, daß Sie den Absprung noch geschafft haben.
Wovon reden Sie jetzt wieder?

Verfasst: 27. Apr 2007 10:25
von Barus
Von der Staatsdienerschaft?