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Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 12. Mai 2009 08:29
von fisherman
Keine Impressumspflicht bei rein persönlichen oder familären Zwecken (§ 5 TMG, § 55 RStV)
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 12. Mai 2009 08:38
von hausmeisterchen
fisherman hat geschrieben:Keine Impressumspflicht bei rein persönlichen oder familären Zwecken (§ 5 TMG, § 55 RStV)
Danke, Papa.
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 12. Mai 2009 09:08
von owagner
fisherman hat geschrieben:Oaschloch.
A
rschloch. Mein Gott, geben Sie sich doch wenigstens ein
bißschen Mühe.
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 12. Mai 2009 10:31
von XNeo
owagner hat geschrieben:fisherman hat geschrieben:Oaschloch.
A
rschloch. Mein Gott, geben Sie sich doch wenigstens ein
bißchen Mühe.
Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge und nimmst nicht wahr den Balken in deinem Auge? (Matthäusevangelium; Kap. 7, Vers 3)
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 12. Mai 2009 10:44
von mordsfilm
Und was ist, wenn die Korrektur der Korrektur der Korrektur auch wieder falsch ist?
Von wegen kurzer Vokal und Doppel"S"?
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 12. Mai 2009 13:40
von XNeo
Die neue Schlechtschreibung ist nur für Beamte verbindlich.
Ich darf richtiges Deutsch schreiben:
http://www.dwds.de/?qu=bi%C3%9Fchen&woerterbuch=1
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 12. Mai 2009 13:52
von mordsfilm
Dann darf Herr Wagner das nicht weniger.
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 12. Mai 2009 14:03
von Hendrik
Seine Schreibweise bleibt aber immer ein bisschen falsch, egal ob nun reformiert oder nicht.
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 13. Mai 2009 16:24
von der Abmahner
fisherman hat geschrieben:Keine Impressumspflicht bei rein persönlichen oder familären Zwecken (§ 5 TMG, § 55 RStV)
Das ist nicht Ihr Ernst?
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Verfasst: 13. Mai 2009 19:05
von mordsfilm
Der Rechtsweg zum Beweis steht Ihnen offen.
Nur müßten Sie sich dann dummerweise outen.