2005
Deine Jungs ? So So.mordsfilm hat geschrieben:Desgleichen.
Wußtet Ihr, daß die dicken Kanonenschläge auch unter Wasser explodieren?
Meine Jungs haben es herausgefunden.
Und einen neuen Sport erfunden.
Kanonenschlagbeschleunigter Eimer Hochweitsprung...
Ist es nicht vielleicht so ähnlich wie mit einer Autorennbahn, die Väter ihren Kindern kaufen um ...

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Und natuerlich auch allen ein frohes neues Jahr, und auf das ich meine Lesegeschwindigkeit verbessert, um Euch eventuell weiter folgen zu können.
Jürgen
Juergen S hat geschrieben:Deine Jungs ? So So.
Ist es nicht vielleicht so ähnlich wie mit einer Autorennbahn, die Väter ihren Kindern kaufen um ...![]()
Doch, es waren meine Jungs, aber ich hatte auch viel Spaß dran.
Allerdings habe ich ihnen die meisten dicken Böller überlassen und mich, altersentsprechend, auf Feuerwerksbatterien beschränkt.
Weitestgehend.
Und was die Autorennbahn betrifft...
Die hat vor Jahren Papa geschenkt bekommen.
Ist aber aus unbekannten Gründen inzwischen funktionsunfähig.
Die Autos fahren nur noch eine halbe Runde und selbst Schwiegerpapa, der Elektromeister ist, hat nicht herausgefunden, wieso...

Inwieweit das politisch korrekt ist, sei einmal dahingestellt, gesetzeswidrig ist es allemal. Solange es sich nicht um Tischfeuerwerk handelt. Aber wer möchte dieses schon als solches bezeichnen!trigger hat geschrieben:Wir haben politisch korrekt böllerlos gefeiert.
Erst am nächsten Tag, als die Gäste weg waren, konnten wir unsere Bestände abfackeln.
(Nein, ich muss lernen, zu meiner zarten Besaitung zu stehen: es war doch nicht nur pol. Korrektheit.)
Verwenden pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I und II
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres - auch von Personen unter 18 Jahren - verwendet (abgebrannt) werden.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen gemäß § 23 Abs. 1.1. SprengV in der Zeit vom 02.Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden. Erlaubt ist somit das Abbrennen am 31. Dezember ab 00.00 Uhr und am 01. Januar bis 24.00 Uhr jedoch nur soweit es sich um Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung handelt und soweit das Abbrennen nicht als grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 Abs. 1 OwiG anzusehen ist.
(3) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Kanonenschläge) ist nur in der "Silvesternacht" (31.Dezember ab 18.00 Uhr, 01 Januar bis 7.00 Uhr) gestattet. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der "Silvesternacht" wird alljährlich durch eine sprengstoffrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2.1. SprengV verboten, die vor dem jeweiligen Jahreswechsel im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht wird.
(4) Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch nicht am 31. Dezember und am 01. Januar abbrennen (§ 23 Abs. 1 Satz 2.1. SprengV)
Die Zeiten von Punkt 3 sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden (Allgemein Silvesternacht)...
(1) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I dürfen während des ganzen Jahres - auch von Personen unter 18 Jahren - verwendet (abgebrannt) werden.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen gemäß § 23 Abs. 1.1. SprengV in der Zeit vom 02.Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden. Erlaubt ist somit das Abbrennen am 31. Dezember ab 00.00 Uhr und am 01. Januar bis 24.00 Uhr jedoch nur soweit es sich um Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung handelt und soweit das Abbrennen nicht als grob ungehörige Handlung im Sinne von § 118 Abs. 1 OwiG anzusehen ist.
(3) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung (z.B. Kanonenschläge) ist nur in der "Silvesternacht" (31.Dezember ab 18.00 Uhr, 01 Januar bis 7.00 Uhr) gestattet. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II mit ausschließlicher Knallwirkung außerhalb der "Silvesternacht" wird alljährlich durch eine sprengstoffrechtliche Anordnung (Allgemeinverfügung) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2.1. SprengV verboten, die vor dem jeweiligen Jahreswechsel im Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht wird.
(4) Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch nicht am 31. Dezember und am 01. Januar abbrennen (§ 23 Abs. 1 Satz 2.1. SprengV)
Die Zeiten von Punkt 3 sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden (Allgemein Silvesternacht)...
Frohes neues Jahr.
Ich habe diverse Raketen in den Himmel gejagt, denn die mussten weg. Die Mutter eines Freundes hat mal in der Pyrochemie bei uns um die Ecke gearbeitet und sich bereits Anfang Dezember mit einem gehörigen Deputat versorgen lassen. Sie machen sich keine Vorstellungen von den Sprengstoffmengen, die uns zur Verfügung standen. Deswegen haben wir uns darauf beschränkt, nur die grössten und prächtigsten Exemplare anzuzünden. Schon das hat lange genug gedauert.
Ich weiss nicht, ob das politisch korrekt war. Meine zarte Seele jedenfalls hat am Abbrennen dieser Objekte keinen Schaden genommen.
Ich habe diverse Raketen in den Himmel gejagt, denn die mussten weg. Die Mutter eines Freundes hat mal in der Pyrochemie bei uns um die Ecke gearbeitet und sich bereits Anfang Dezember mit einem gehörigen Deputat versorgen lassen. Sie machen sich keine Vorstellungen von den Sprengstoffmengen, die uns zur Verfügung standen. Deswegen haben wir uns darauf beschränkt, nur die grössten und prächtigsten Exemplare anzuzünden. Schon das hat lange genug gedauert.
Ich weiss nicht, ob das politisch korrekt war. Meine zarte Seele jedenfalls hat am Abbrennen dieser Objekte keinen Schaden genommen.
D'accord.trigger hat geschrieben:
Wir haben politisch korrekt böllerlos gefeiert.
Zeitweise hatte ich aber mal darueber nachgedacht, ob man durch extensivere Verwendung solch pyrotechnischer Artikel nicht auch die Wirtschaft in den betroffenen Regionen Asiens unterstützt. Habe es dann aber doch mehr als schlechte Ausrede empfunden.