Verfasst: 19. Jan 2007 11:53
Ja, abwarten.
Abzockversuche gibts in allen Varianten, Lebenserwartung, IQ-Test usw. Drahtzieher und Mithelfer sind in vielen Fällen die beliebten Abmahnanwälte.Ist die Forderung berechtigt?
Man kann bereits über die Frage streiten, ob mit der Anmeldung zu diesen Angeboten überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Dies würde nämlich voraussetzen, dass die Betreiber dieser Seiten nach Treu und Glauben davon ausgehen durften, dass tatsächlich ein kostenpflichtiges Angebot abschließen wollten. Bei einigen Seiten wird man dies jedoch verneinen können - dies gilt insbesondere dann, wenn das Angebot als “gratis” beworben wurde.
Völlig unproblematisch sind diejenigen Fälle, in denen sich ein Minderjähriger auf der Seite angemeldet hat. Personen, die älter als 7 und jünger als 18 Jahre sind, sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass die von ihnen geschlossenen Verträge nur dann wirksam sind, wenn die Eltern zuvor ihre Einwilligung erteilt haben oder sie im Nachhinein genehmigen. Wird die Zustimmung verweigert, ist der Vertrag unwirksam.
Häufig versuchen die Seitenbetreiber, die Minderjährigen oder deren Eltern dadurch zur Zahlung zu “bewegen”, dass mit Strafanzeige drohen - etwa weil bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde (vgl. hier). Dies ist jedoch in aller Regel völliger Unsinn. Betrug setzt unter anderem eine Schädigungabsicht voraus - der Anmeldende müsste sich hierfür jedoch darüber bewusst sein, dass das Angebot kostenpflichtig ist und er sich durch die Angabe des falschen Geburtsdatums der Zahlung entziehen will. Ein solcher Vorsatz wird in aller Regel nicht vorhanden gewesen oder zumindest nicht nachweisbar sein.