Wenn Sie aber eine Veranstaltung machen, auf der in einer Ecke Musik gespielt wird, dann zahlen Sie in Zukunft für jeden, der diese Musik theoretisch hören könnte.mordsfilm hat geschrieben:Was ist daran beachtenswert?
Die Voraussetzungen sind von vorn herein völlig falsch, weil der Autor kurzerhand ein Abfallprodukt ("Duft") mit dem Produkt selbst ("Essen") gezielt vertauscht.
Wenn man im Bild bleibt, behauptet er, ein Parfümhersteller wolle von jedem Passanten, dem der Duft des Parfüms in die Nase kommt, wenn jemand es gekauft und genutzt hat, AUCH noch Geld kassieren.
Was aber völliger Blödsinn ist, denn es stimmt nicht.
Wenn ich mein Auto auf der Straße parke, die Anlage aufdrehe und die Fenster öffne, läuft NIEMAND herum und verlangt von jedem, der vorbeikommt, Geld dafür, dass er meine Musik hört.
Damit hat die Gema die Preise dafür mal eben locker verdoppelt.
Die Quintessenz ist doch die: Das Urheberschutzgesetz in seiner jetzigen Form ist kein Naturgesetz. Genausowenig wie Patentgesetze.
Beides sind Gesetze, die folgende Bedingungen erfüllen sollten:
1. In Ihren Auswirkungen positiv für die Gesellschaft sein. Ob nun wirtschaftlich oder kulturell.
2. Durchsetzbar sein.
Diese um sich greifende Polemik, dass jeder, der das Gesetz in seiner jetzigen Form für ungeeignet hält, ein Verbrecher ist und alles umsonst will, ist einfach nur dumm.
Man muss nach anderen Modellen suchen, ohne gleich jedem, der bei Facebook ein Bild postet, das ihm jemand zugeschickt hat, potentiell einen Abmahnanwalt auf den Hals zu hetzen. Trotzdem soll es gewährleisten, dass weiterhin auch professioneller Content produziert werden kann, weil es sinnvolle Vergütungsmodelle gibt.
Das Content-Werkstück ist tot. Und damit die werkstückgebundene Lizenz.
Wenn aber stattdessen Instrumentarien geschaffen werden sollen, die eine Totalüberwachung möglich machen, dann widerspricht das Punkt 1.