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Verfasst: 6. Jan 2005 17:34
von mordsfilm
joswig hat geschrieben:Nein müssten Sie nicht, es sei denn, Sie verkauften häufiger, quasi gerwerbsmäszig Töchter.
Mehr als zwei in einem Zeitraum von drei Jahren?

:wink:

Verfasst: 6. Jan 2005 17:36
von joswig
Kommt auf den Steuerprüfer an.

Verfasst: 6. Jan 2005 18:19
von insideR
joswig hat geschrieben:Nein müssten Sie nicht, es sei denn, Sie verkauften häufiger, quasi gerwerbsmäszig Töchter.
Auch wenn der Verkauf von Töchtern nicht zu meinem Hauptgewerbe gehörte, wäre ein Gewinn steuerpflichtig. Ähnliches erlitt eine Musiklehrerin, die ein Auto veräußerte. Vielleicht kann man durch Vereinbarung einer Apanage die Last mindern?

Verfasst: 6. Jan 2005 21:03
von owagner
Ich würde dringend auf eine Steuerpflicht des Verkaufes hinarbeiten, da dann sämtliche bisherige Aufzuchtkosten in Abzug gebracht werden könnten.

Olli

Verfasst: 6. Jan 2005 21:09
von mordsfilm
owagner hat geschrieben:Ich würde dringend auf eine Steuerpflicht des Verkaufes hinarbeiten, da dann sämtliche bisherige Aufzuchtkosten in Abzug gebracht werden könnten.

Olli
In Deutschland?

Träum weiter!

Gewinne werden sozialisiert, Verluste privatisiert!

:roll:

Verfasst: 6. Jan 2005 21:18
von insideR
Sollten die Aufzuchtkosten dann doch höher sein als der Erlös, ist doch bestimmt eine Rückerstattung drin? Es sind ja schließlich nicht nur direkte Kosten wie Kleidung und Nahrung!

Verfasst: 6. Jan 2005 21:24
von Steuerprüfer
Hier wäre vorallem und ersteinmal die bisherige Nutzung der Tocher als geldwerte Leistung zu versteuern!

Verfasst: 6. Jan 2005 21:30
von Stoffel
mordsfilm hat geschrieben:
In Deutschland?

Träum weiter!

Gewinne werden sozialisiert, Verluste privatisiert!

:roll:
Den hab ich kürzlich genau andersrum gelesen :roll:

Stoffel

Verfasst: 6. Jan 2005 21:46
von insideR
Steuerprüfer hat geschrieben:Hier wäre vorallem und ersteinmal die bisherige Nutzung der Tocher als geldwerte Leistung zu versteuern!
Dies hat die Buchhaltung natürlich bedacht und einen Pauschalbetrag angesetzt. Die Kosten überwiegen.

Verfasst: 6. Jan 2005 22:07
von K
insideR hat geschrieben:
Steuerprüfer hat geschrieben:Hier wäre vorallem und ersteinmal die bisherige Nutzung der Tocher als geldwerte Leistung zu versteuern!
Dies hat die Buchhaltung natürlich bedacht und einen Pauschalbetrag angesetzt. Die Kosten überwiegen.
Schonmal über Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung nachgedacht?