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Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 12. Okt 2012 19:03
von insideR
SdT: Urlaub und Krankschreibungen. Nächste Woche bin ich also wieder Einzelkämpfer.

Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 17. Okt 2012 19:22
von owagner
SdnzT: Morgen nach Hamburg, abends nach Barth, morgens nach Quickborn, abends zurück in die Zivilsation...

Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 18. Okt 2012 00:30
von Barus
Was machen Sie denn in Leipzig? :eek:

Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 18. Okt 2012 08:12
von mordsfilm
Da isst er das Volk.

Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 22. Okt 2012 17:27
von XNeo
SdT: Rücken.

Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 25. Okt 2012 11:29
von owagner
SdT: FA Hattingen will nur Papierfahrtenbücher anerkennen?!?

Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 25. Okt 2012 16:40
von Barus
ausdrucken... :lol:

Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 25. Okt 2012 17:02
von Black RS
owagner hat geschrieben:SdT: FA Hattingen will nur Papierfahrtenbücher anerkennen?!?
Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs: 1. Ein elektronisches Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsgemäß geführt i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wenn nachträgliche Veränderungen der Aufzeichnungen technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden (Anschluss an BMF-Schreiben vom 12.5.1997, RdNr 16, BStBl 1997 I S. 562). - 2. Ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß, ist ein Nachweis der privaten Nutzung durch dieses Fahrtenbuch i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ausgeschlossen. Es ist nicht mehr zu prüfen, ob das Ergebnis dieses Fahrtenbuchs inhaltlich richtig sein könnte. - Urt.; FG Baden-Württemberg 27.2.2002, 2 K 235/00
Datei als Fahrtenbuch: 1. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden. - 2. Kann der Arbeitnehmer den ihm überlassenen Dienstwagen auch privat nutzen und wird über die Nutzung des Dienstwagens ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht geführt, so ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil nach der 1 v.H.-Regelung zu bewerten. Eine Schätzung des Privatanteils anhand anderer Aufzeichnungen kommt nicht in Betracht. - Urt.; BFH 16.11.2005, VI R 64/04

Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 25. Okt 2012 17:04
von owagner
WISO Fahrtenbuch war in der Auswahl (wegen passender App)

Re: Der Schmerz des Tages

Verfasst: 25. Okt 2012 17:06
von Black RS