Quark.joswig hat geschrieben:Oje, oje. Wenn keine Vorbehalte mehr da sind, dann wird die Nachprüfung wohl auf Sie zurollen.
Der Vorbehalt ermöglicht ja gerade die Nachprüfung.
Ohne Vorbehalt keine Prüfung.
Ohne Prüfung keine Erkenntnis, daß sich der Steuerpflichtige genial selbst beschissen hat.
In der Steuerprüfungsordnung steht nämlich: Es ist zu Gunsten und zu Ungunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen.
Also MUSS ihn der Prüfer von Gesetz wegen darauf aufmerksam machen, wenn er Geld verschenkt.
Klappt das Finanzamt von sich aus ganz schnell die Nachprüfungstür zu, dann heißt das, die Prüfung würde extrem zu Ungunsten des Finanzamts ausfallen.
Also wird der Bescheid rasch durch Rücknahme des Prüfungsvorbehalts zu einem endgültigen Bescheid.