der Abmahner hat geschrieben:Er wird immer goldiger, der Kleine.insideR hat geschrieben: Sie sollte sich hier zuerst einlesen. http://www.anbieterkennung.de/
Zitat aus der verlinkten Seite:
Wenn Sie eine rein private Website betreiben, benötigen Sie keine Anbieterkennung.
wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
- der Abmahner
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Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
@ mordsfilm
Ein Internetforum ist ganz sicher keine private Webseite. Übrigens auch Blogs nicht.
[... 3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen...]
http://www.foren-und-recht.de/urteile-1 ... aftung-tmg
Ein Internetforum ist ganz sicher keine private Webseite. Übrigens auch Blogs nicht.
[... 3. Diese Wertung findet sich auch im neuen § 54 RfStV wieder, der nunmehr kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung für alle Anbieter redaktionell gestalteter Angebote gilt. Hierzu gehören auch Internetforen...]
http://www.foren-und-recht.de/urteile-1 ... aftung-tmg
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Und wieder nichts zur angeblichen Impressumspflicht in dem verlinkten Bereich.
Sind Sie eigentlich auch im wirklichen Leben so erfrischend peinlich?
Sind Sie eigentlich auch im wirklichen Leben so erfrischend peinlich?
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Nun warten wir doch erstmal die Akteneinsicht ab, welcher Spaßvogel sich denn hinter dem T-Online-Account versteckt.
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Oh doch. Ich bin für eine Abstimmung.der Abmahner hat geschrieben:@ mordsfilm
Ein Internetforum ist ganz sicher keine private Webseite. Übrigens auch Blogs nicht.
- der Abmahner
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Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Herr Mordsfilm, wird Ihnen aus den bisherigen Links wirklich nicht klar, das ein öffentliches Internetforum keine "private" Webseite sein kann?
Ich denke Sie wissen dies ganz genau.
Der Hinweis auf das Heise Urteil sollte es nur folgendes noch klarer machen.
Wenn hier jemand schreibt Firma XY hat schlechte Produkte, muss Firma XY die Möglichkeit haben den Forumsbetreiber zu erreichen.
(siehe: Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien und TMG)
Daher nochmal für Sie ein Auszug aus dem oa Link:
[...Eine Anbieterkennung nach § 5 Telemediengesetz (TMG) muß derjenige auf seiner Website führen, der geschäftsmäßig einen Telemediendienst betreibt. Telemediendienste sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, also zum Beispiel Online-Shops und Produktpräsentationen, Selbstdarstellungen von Unternehmen, Diskussionsforen und Mailinglisten, Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten), Telespiele, Navigationshilfen, Suchmaschinen sowie andere interaktive Angebote im Internet. Bislang waren Telemediendienste in Teledienste und Mediendienste unterteilt worden, und die Impressumspflichten waren in zwei unterschiedlichen Gesetzen zu finden - zum einen im § 6 TDG (Teledienstegesetz), zum anderen im § 10 MDStV (Mediendienstestaatsvertrag). Beide Regelungen sind mit der Einführung des Telemediengesetzes am 1. März 2007 außer Kraft getreten.
...]
Hier in diesem öffentlichen Diskussionsforum fehlt aber nicht nur die Anbieterkennzeichnung, sondern auch die Denic Daten sind falsch.
MFG
Ich denke Sie wissen dies ganz genau.
Der Hinweis auf das Heise Urteil sollte es nur folgendes noch klarer machen.
Wenn hier jemand schreibt Firma XY hat schlechte Produkte, muss Firma XY die Möglichkeit haben den Forumsbetreiber zu erreichen.
(siehe: Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien und TMG)
Daher nochmal für Sie ein Auszug aus dem oa Link:
[...Eine Anbieterkennung nach § 5 Telemediengesetz (TMG) muß derjenige auf seiner Website führen, der geschäftsmäßig einen Telemediendienst betreibt. Telemediendienste sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, also zum Beispiel Online-Shops und Produktpräsentationen, Selbstdarstellungen von Unternehmen, Diskussionsforen und Mailinglisten, Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten), Telespiele, Navigationshilfen, Suchmaschinen sowie andere interaktive Angebote im Internet. Bislang waren Telemediendienste in Teledienste und Mediendienste unterteilt worden, und die Impressumspflichten waren in zwei unterschiedlichen Gesetzen zu finden - zum einen im § 6 TDG (Teledienstegesetz), zum anderen im § 10 MDStV (Mediendienstestaatsvertrag). Beide Regelungen sind mit der Einführung des Telemediengesetzes am 1. März 2007 außer Kraft getreten.
...]
Hier in diesem öffentlichen Diskussionsforum fehlt aber nicht nur die Anbieterkennzeichnung, sondern auch die Denic Daten sind falsch.
MFG
- der Abmahner
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Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Da ich zu Ihnen, wie bereits bemerkt, besonders nett bin, wird die WBZ Sie abmahnen.owagner hat geschrieben:Nun warten wir doch erstmal die Akteneinsicht ab, welcher Spaßvogel sich denn hinter dem T-Online-Account versteckt.
Da diese dies aus eigenem Recht tut, werden Sie meine Daten nicht erfahren.
Aber wenn die Denic Daten falsch bleiben, wird ja eher die Domain gelöscht.
MfG
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Auch das mehrfache Wiederholen falscher Angaben und Bezüge macht sie nicht richtiger.der Abmahner hat geschrieben: Daher nochmal für Sie ein Auszug aus dem oa Link:
[...Eine Anbieterkennung nach § 5 Telemediengesetz (TMG) muß derjenige auf seiner Website führen, der geschäftsmäßig einen Telemediendienst betreibt. Telemediendienste sind elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, also zum Beispiel Online-Shops und Produktpräsentationen, Selbstdarstellungen von Unternehmen, Diskussionsforen und Mailinglisten, Datendienste (z.B. Wetter-, Verkehrs- oder Börsendaten), Telespiele, Navigationshilfen, Suchmaschinen sowie andere interaktive Angebote im Internet. Bislang waren Telemediendienste in Teledienste und Mediendienste unterteilt worden, und die Impressumspflichten waren in zwei unterschiedlichen Gesetzen zu finden - zum einen im § 6 TDG (Teledienstegesetz), zum anderen im § 10 MDStV (Mediendienstestaatsvertrag). Beide Regelungen sind mit der Einführung des Telemediengesetzes am 1. März 2007 außer Kraft getreten.
...]
Das vielzitierte Heise-Forum ist ein Forum eines kommerziellen Betreibers, nämlich eines Verlags.
- der Abmahner
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Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Herr Mordsfilm, Sie wollen doch jetzt nicht Erklärt haben was geschäftsmäßig bedeutet? Nö keine Lust!
Aber nochmal für Sie zusammengefasst:
Mindestangaben für alle Anbieter
Zwar gilt § 5 TMG nur für geschäftsmäßige Angebote, allerdings wird in Absatz 2 der Vorschrift klargestellt, dass die Anbieterkennung nach anderen Vorschriften unberührt bleibt. Und eine solche Vorschrift ist § 55 Absatz 1 RStV, der für alle Anbieter von Telemedien die Angabe von Namen und Anschrift des Betreibers vorschreibt.
Einzig Telemedien, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Diese Formulierung entstammt dem § 1 Absatz 2 Nr. 3 BDSG und besagt, dass solche Zwecke nur dann vorliegen, wenn die Daten nicht der Allgemeinheit zugänglich sind. Für Webseiten kommt diese Ausnahme nach bisher vorherrschender Meinung grundsätzlich nicht in Betracht, da sie über das World Wide Web für jedermann abrufbar und zugänglich sind. Denkbare Ausnahmen wären z.B. passwortgeschützte Webseiten oder Webseiten ohne Inhalt.
MfG
Aber nochmal für Sie zusammengefasst:
Mindestangaben für alle Anbieter
Zwar gilt § 5 TMG nur für geschäftsmäßige Angebote, allerdings wird in Absatz 2 der Vorschrift klargestellt, dass die Anbieterkennung nach anderen Vorschriften unberührt bleibt. Und eine solche Vorschrift ist § 55 Absatz 1 RStV, der für alle Anbieter von Telemedien die Angabe von Namen und Anschrift des Betreibers vorschreibt.
Einzig Telemedien, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Diese Formulierung entstammt dem § 1 Absatz 2 Nr. 3 BDSG und besagt, dass solche Zwecke nur dann vorliegen, wenn die Daten nicht der Allgemeinheit zugänglich sind. Für Webseiten kommt diese Ausnahme nach bisher vorherrschender Meinung grundsätzlich nicht in Betracht, da sie über das World Wide Web für jedermann abrufbar und zugänglich sind. Denkbare Ausnahmen wären z.B. passwortgeschützte Webseiten oder Webseiten ohne Inhalt.
MfG
Re: wo finde ich das Impressum der Webseite http://www.oehmtest.
Die WBZ wird garnichts abmahnen, unser aller Süsser, da die Aktivlegitmation fehlt, da es sich bei dieser Seite um keine kommerzielle handelt, diese keinen wirtschaftlichen Interessen dient, darob in keinem Wettbewerb zu irgend einem anderen Anbieter von was auch immer steht und sich durch Nichtnennung eines Impressums auch keinen fiktiven kommerziellen Vorteil gegenüber einem nichtexistenten Mitbewerber verschaffen kann.der Abmahner hat geschrieben: Da ich zu Ihnen, wie bereits bemerkt, besonders nett bin, wird die WBZ Sie abmahnen.
Sein Sie doch so lieb und verklagen Sie mich doch mal.
Irgenwas wird Ihnen schon einfallen.
Einen so ahnungslosen, kleinen Rechthaber hatte ich schon lange nicht mehr auf der anderen Seite.
Das wäre ein herrlicher Spass!