Glücksgefühl des Tages
Re: Glücksgefühl des Tages
GdT: Baugenehmigung.
Nur 5 Tage vor geplantem Abriß.
Nur 5 Tage vor geplantem Abriß.
Re: Glücksgefühl des Tages
Ich bekam mal eine Baugenehmigung 1 Jahr nach Fertigstellung.
Re: Glücksgefühl des Tages
Beschwerdebrief?
Re: Glücksgefühl des Tages
Nö.
War ja nicht mehr nötig.
An dem Tag, an dem ich die "Rücknahme der Erklärung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen" erhielt, rief ich meinen Architekten an und sagte: "Rufen Sie alle an, MORGEN machen wir das Dach auf.
Hintergrund: Wegen der extrem schleppenden Bearbeitungen von Bauanträgen hatte die Landesregierung in Hessen verfügt, dass ein Antrag dann als "provisorisch genehmigt" galt, wenn ein Vierteljahr nach Einreichung kein Bescheid vorlag.
Die drecksfaulen Bürokratensäcke bremsten den Erlass aus, indem sie als Starttermin der Frist den Tag deklarierten, an dem die Unterlagen VOLLSTÄNDIG vorlagen. Dazu haben sie bei Eingang eine interne Liste angefertigt, was man noch fordern KÖNNTE. Einen Tag vor Ablauf der 3-Monatsfrist kam dann eine Anforderung nach irgend einem Papier. Man lieferte. Und hörte wieder monatelang nicht. Dann kam die nächste Aufforderung, etwas nachzureichen. Und so weiter. Wenn die Liste abgearbeitet war, bekam man nicht etwa die Genehmigung - sondern die Mitteilung, dass NUN die Frist anfing zu laufen.
Die oben angeführte "Rücknahme der Erklärung der Vollständigkeit" erhielt ich EINEN Tag vor Ablauf der Dreimonatsfrist und es wurde eine "Nachbarschaftserklärung" gefordert, die obsolet war, weil ich sowieso ein Fensterrecht hatte.
Und das war der Tag, an dem ich dann anfing zu bauen...
War ja nicht mehr nötig.
An dem Tag, an dem ich die "Rücknahme der Erklärung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen" erhielt, rief ich meinen Architekten an und sagte: "Rufen Sie alle an, MORGEN machen wir das Dach auf.
Hintergrund: Wegen der extrem schleppenden Bearbeitungen von Bauanträgen hatte die Landesregierung in Hessen verfügt, dass ein Antrag dann als "provisorisch genehmigt" galt, wenn ein Vierteljahr nach Einreichung kein Bescheid vorlag.
Die drecksfaulen Bürokratensäcke bremsten den Erlass aus, indem sie als Starttermin der Frist den Tag deklarierten, an dem die Unterlagen VOLLSTÄNDIG vorlagen. Dazu haben sie bei Eingang eine interne Liste angefertigt, was man noch fordern KÖNNTE. Einen Tag vor Ablauf der 3-Monatsfrist kam dann eine Anforderung nach irgend einem Papier. Man lieferte. Und hörte wieder monatelang nicht. Dann kam die nächste Aufforderung, etwas nachzureichen. Und so weiter. Wenn die Liste abgearbeitet war, bekam man nicht etwa die Genehmigung - sondern die Mitteilung, dass NUN die Frist anfing zu laufen.
Die oben angeführte "Rücknahme der Erklärung der Vollständigkeit" erhielt ich EINEN Tag vor Ablauf der Dreimonatsfrist und es wurde eine "Nachbarschaftserklärung" gefordert, die obsolet war, weil ich sowieso ein Fensterrecht hatte.
Und das war der Tag, an dem ich dann anfing zu bauen...
Re: Glücksgefühl des Tages
Oh, Fensterrecht!
Re: Glücksgefühl des Tages
GgdT
Fast vergessen, noch vom Freitag: Zwangsgeld für Köln. Ersatzweise Erzwingungshaft.
Fast vergessen, noch vom Freitag: Zwangsgeld für Köln. Ersatzweise Erzwingungshaft.
Re: Glücksgefühl des Tages
GdT: Abschiedstour mit blauem Spielmobil. Erlebbare Physik auf kurvige Strecken. Wieder Lust auf Nürburgring bekommen. Wer kommt mit?
Re: Glücksgefühl des Tages
:number1:
Re: Glücksgefühl des Tages
Sie dürfen dort keinen Blitz fahren, das haben Sie aber kapiert?
Re: Glücksgefühl des Tages
Ich könnte mir eh' nur eine Beifahrt leisten...