Der Schmerz des Tages

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mordsfilm
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Beitrag von mordsfilm »

joswig hat geschrieben:Nein müssten Sie nicht, es sei denn, Sie verkauften häufiger, quasi gerwerbsmäszig Töchter.
Mehr als zwei in einem Zeitraum von drei Jahren?

:wink:
joswig
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Beitrag von joswig »

Kommt auf den Steuerprüfer an.
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insideR
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Beitrag von insideR »

joswig hat geschrieben:Nein müssten Sie nicht, es sei denn, Sie verkauften häufiger, quasi gerwerbsmäszig Töchter.
Auch wenn der Verkauf von Töchtern nicht zu meinem Hauptgewerbe gehörte, wäre ein Gewinn steuerpflichtig. Ähnliches erlitt eine Musiklehrerin, die ein Auto veräußerte. Vielleicht kann man durch Vereinbarung einer Apanage die Last mindern?
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owagner
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Beitrag von owagner »

Ich würde dringend auf eine Steuerpflicht des Verkaufes hinarbeiten, da dann sämtliche bisherige Aufzuchtkosten in Abzug gebracht werden könnten.

Olli
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mordsfilm
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Beitrag von mordsfilm »

owagner hat geschrieben:Ich würde dringend auf eine Steuerpflicht des Verkaufes hinarbeiten, da dann sämtliche bisherige Aufzuchtkosten in Abzug gebracht werden könnten.

Olli
In Deutschland?

Träum weiter!

Gewinne werden sozialisiert, Verluste privatisiert!

:roll:
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insideR
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Beitrag von insideR »

Sollten die Aufzuchtkosten dann doch höher sein als der Erlös, ist doch bestimmt eine Rückerstattung drin? Es sind ja schließlich nicht nur direkte Kosten wie Kleidung und Nahrung!
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Steuerprüfer
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Beitrag von Steuerprüfer »

Hier wäre vorallem und ersteinmal die bisherige Nutzung der Tocher als geldwerte Leistung zu versteuern!
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Stoffel
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Beitrag von Stoffel »

mordsfilm hat geschrieben:
In Deutschland?

Träum weiter!

Gewinne werden sozialisiert, Verluste privatisiert!

:roll:
Den hab ich kürzlich genau andersrum gelesen :roll:

Stoffel
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insideR
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Beitrag von insideR »

Steuerprüfer hat geschrieben:Hier wäre vorallem und ersteinmal die bisherige Nutzung der Tocher als geldwerte Leistung zu versteuern!
Dies hat die Buchhaltung natürlich bedacht und einen Pauschalbetrag angesetzt. Die Kosten überwiegen.
K
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Beitrag von K »

insideR hat geschrieben:
Steuerprüfer hat geschrieben:Hier wäre vorallem und ersteinmal die bisherige Nutzung der Tocher als geldwerte Leistung zu versteuern!
Dies hat die Buchhaltung natürlich bedacht und einen Pauschalbetrag angesetzt. Die Kosten überwiegen.
Schonmal über Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung nachgedacht?
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