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mordsfilm
Altstadtquerulant
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von mordsfilm » 6. Jan 2005 17:34
joswig hat geschrieben: Nein müssten Sie nicht, es sei denn, Sie verkauften häufiger, quasi gerwerbsmäszig Töchter.
Mehr als zwei in einem Zeitraum von drei Jahren?
joswig
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von joswig » 6. Jan 2005 17:36
Kommt auf den Steuerprüfer an.
insideR
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von insideR » 6. Jan 2005 18:19
joswig hat geschrieben: Nein müssten Sie nicht, es sei denn, Sie verkauften häufiger, quasi gerwerbsmäszig Töchter.
Auch wenn der Verkauf von Töchtern nicht zu meinem Hauptgewerbe gehörte, wäre ein Gewinn steuerpflichtig. Ähnliches erlitt eine Musiklehrerin, die ein Auto veräußerte. Vielleicht kann man durch Vereinbarung einer Apanage die Last mindern?
owagner
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von owagner » 6. Jan 2005 21:03
Ich würde dringend auf eine Steuerpflicht des Verkaufes hinarbeiten, da dann sämtliche bisherige Aufzuchtkosten in Abzug gebracht werden könnten.
Olli
mordsfilm
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von mordsfilm » 6. Jan 2005 21:09
owagner hat geschrieben: Ich würde dringend auf eine Steuerpflicht des Verkaufes hinarbeiten, da dann sämtliche bisherige Aufzuchtkosten in Abzug gebracht werden könnten.
Olli
In Deutschland?
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insideR
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von insideR » 6. Jan 2005 21:18
Sollten die Aufzuchtkosten dann doch höher sein als der Erlös, ist doch bestimmt eine Rückerstattung drin? Es sind ja schließlich nicht nur direkte Kosten wie Kleidung und Nahrung!
Steuerprüfer
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von Steuerprüfer » 6. Jan 2005 21:24
Hier wäre vorallem und ersteinmal die bisherige Nutzung der Tocher als geldwerte Leistung zu versteuern!
Stoffel
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von Stoffel » 6. Jan 2005 21:30
mordsfilm hat geschrieben:
In Deutschland?
Träum weiter!
Gewinne werden sozialisiert, Verluste privatisiert!
Den hab ich kürzlich genau andersrum gelesen
Stoffel
insideR
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von insideR » 6. Jan 2005 21:46
Steuerprüfer hat geschrieben: Hier wäre vorallem und ersteinmal die bisherige Nutzung der Tocher als geldwerte Leistung zu versteuern!
Dies hat die Buchhaltung natürlich bedacht und einen Pauschalbetrag angesetzt. Die Kosten überwiegen.
K
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von K » 6. Jan 2005 22:07
insideR hat geschrieben: Steuerprüfer hat geschrieben: Hier wäre vorallem und ersteinmal die bisherige Nutzung der Tocher als geldwerte Leistung zu versteuern!
Dies hat die Buchhaltung natürlich bedacht und einen Pauschalbetrag angesetzt. Die Kosten überwiegen.
Schonmal über Maßnahmen zur Produktivitätssteigerung nachgedacht?