Die Frage des Tages

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insideR
Herr Barth
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von insideR »

Ah, schön.
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mordsfilm
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von mordsfilm »

FdT

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insideR
Herr Barth
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von insideR »

Legen Sie es zu den anderen.

FdT: Muß ich, bloß ich weil ich eine Wohnung in Rostock gemietet habe, auch dort wohnen? Die dortige Meldebehörde übt sich in Drohgebärden. Als die Tochter dem Bearbeiter die Situation schilderte, brauchte er nur 15 Minuten, um die Sachlage zu verstehen. Oder, besser gesagt, um einen Ansatz von Verständnis zu zeigen. Dann wurde auf Paragraphen gepocht.
Welche Bewaffnung scheint für meinen Besuch am Montag angemessen?
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Black RS
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von Black RS »

insideR hat geschrieben:Legen Sie es zu den anderen.

FdT: Muß ich, bloß ich weil ich eine Wohnung in Rostock gemietet habe, auch dort wohnen? Die dortige Meldebehörde übt sich in Drohgebärden. Als die Tochter dem Bearbeiter die Situation schilderte, brauchte er nur 15 Minuten, um die Sachlage zu verstehen. Oder, besser gesagt, um einen Ansatz von Verständnis zu zeigen. Dann wurde auf Paragraphen gepocht.
Welche Bewaffnung scheint für meinen Besuch am Montag angemessen?
Das schreit ja nach Zweitwohnungssteuer :lol:

Bewaffnung? Ro(hr)stock!
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von insideR »

Freitag, 3. August 2007
Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten mit Kinderzimmer
Greifswald (dpa) - Studenten mit einem Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern müssen laut Richterspruch in Rostock und Neubrandenburg keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Greifswald (dpa) - Studenten mit einem Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern müssen laut Richterspruch in Rostock und Neubrandenburg keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald begründete seine in mehreren Fällen gesprochenen Urteile damit, dass ein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung nicht als Erstwohnung gelte. Daher könnten die Wohnungen der Studenten am Studienort auch keine Zweitwohnung sein. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sei also in diesen Fällen rechtswidrig. Die entsprechenden Steuerbescheide wurden aufgehoben. Gegen die Entscheidungen ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen (Urteile vom 20.06.2007, Aktenzeichen 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06).
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XNeo
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von XNeo »

insideR hat geschrieben:Welche Bewaffnung scheint für meinen Besuch am Montag angemessen?
Ein ausgefülltes Meldeformular des Töchterchens. Wer die Wohnung gemietet hat kann der Meldebehörde scheißegal sein. Nur wer dort wohnt geht die Behörde etwas an.
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von insideR »

Sie sind aber auch eine Spaßbremse.
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insideR
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von insideR »

FdT: Irgendwie ist ja wieder Spendenzeit. Wieder mal gehts hier in der Gegend um eine Familie, die unverschuldet in Not geriet und nun Geld braucht. Sind die also nun unverschuldet oder nicht?
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mordsfilm
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von mordsfilm »

Schuldlos verschuldet.
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insideR
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Re: Die Frage des Tages

Beitrag von insideR »

Ja, das ist das Oxymoron des Tages.
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