Die Frage des Tages
Re: Die Frage des Tages
Ah, schön.
Re: Die Frage des Tages
FdT
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Re: Die Frage des Tages
Legen Sie es zu den anderen.
FdT: Muß ich, bloß ich weil ich eine Wohnung in Rostock gemietet habe, auch dort wohnen? Die dortige Meldebehörde übt sich in Drohgebärden. Als die Tochter dem Bearbeiter die Situation schilderte, brauchte er nur 15 Minuten, um die Sachlage zu verstehen. Oder, besser gesagt, um einen Ansatz von Verständnis zu zeigen. Dann wurde auf Paragraphen gepocht.
Welche Bewaffnung scheint für meinen Besuch am Montag angemessen?
FdT: Muß ich, bloß ich weil ich eine Wohnung in Rostock gemietet habe, auch dort wohnen? Die dortige Meldebehörde übt sich in Drohgebärden. Als die Tochter dem Bearbeiter die Situation schilderte, brauchte er nur 15 Minuten, um die Sachlage zu verstehen. Oder, besser gesagt, um einen Ansatz von Verständnis zu zeigen. Dann wurde auf Paragraphen gepocht.
Welche Bewaffnung scheint für meinen Besuch am Montag angemessen?
- Black RS
- Nicht genug Geld für Autokauf haber
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Re: Die Frage des Tages
Das schreit ja nach ZweitwohnungssteuerinsideR hat geschrieben:Legen Sie es zu den anderen.
FdT: Muß ich, bloß ich weil ich eine Wohnung in Rostock gemietet habe, auch dort wohnen? Die dortige Meldebehörde übt sich in Drohgebärden. Als die Tochter dem Bearbeiter die Situation schilderte, brauchte er nur 15 Minuten, um die Sachlage zu verstehen. Oder, besser gesagt, um einen Ansatz von Verständnis zu zeigen. Dann wurde auf Paragraphen gepocht.
Welche Bewaffnung scheint für meinen Besuch am Montag angemessen?
Bewaffnung? Ro(hr)stock!
Re: Die Frage des Tages
Freitag, 3. August 2007
Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten mit Kinderzimmer
Greifswald (dpa) - Studenten mit einem Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern müssen laut Richterspruch in Rostock und Neubrandenburg keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Greifswald (dpa) - Studenten mit einem Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern müssen laut Richterspruch in Rostock und Neubrandenburg keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald begründete seine in mehreren Fällen gesprochenen Urteile damit, dass ein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung nicht als Erstwohnung gelte. Daher könnten die Wohnungen der Studenten am Studienort auch keine Zweitwohnung sein. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sei also in diesen Fällen rechtswidrig. Die entsprechenden Steuerbescheide wurden aufgehoben. Gegen die Entscheidungen ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen (Urteile vom 20.06.2007, Aktenzeichen 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06).
Keine Zweitwohnungssteuer für Studenten mit Kinderzimmer
Greifswald (dpa) - Studenten mit einem Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern müssen laut Richterspruch in Rostock und Neubrandenburg keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Greifswald (dpa) - Studenten mit einem Kinderzimmer in der Wohnung der Eltern müssen laut Richterspruch in Rostock und Neubrandenburg keine Zweitwohnungssteuer bezahlen.
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald begründete seine in mehreren Fällen gesprochenen Urteile damit, dass ein Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung nicht als Erstwohnung gelte. Daher könnten die Wohnungen der Studenten am Studienort auch keine Zweitwohnung sein. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sei also in diesen Fällen rechtswidrig. Die entsprechenden Steuerbescheide wurden aufgehoben. Gegen die Entscheidungen ist eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen (Urteile vom 20.06.2007, Aktenzeichen 1 L 194/06, 1 L 241/06, 1 L 242/06, 1 L 243/06 und 1 L 257/06).
Re: Die Frage des Tages
Ein ausgefülltes Meldeformular des Töchterchens. Wer die Wohnung gemietet hat kann der Meldebehörde scheißegal sein. Nur wer dort wohnt geht die Behörde etwas an.insideR hat geschrieben:Welche Bewaffnung scheint für meinen Besuch am Montag angemessen?
Re: Die Frage des Tages
Sie sind aber auch eine Spaßbremse.
Re: Die Frage des Tages
FdT: Irgendwie ist ja wieder Spendenzeit. Wieder mal gehts hier in der Gegend um eine Familie, die unverschuldet in Not geriet und nun Geld braucht. Sind die also nun unverschuldet oder nicht?
Re: Die Frage des Tages
Schuldlos verschuldet.
Re: Die Frage des Tages
Ja, das ist das Oxymoron des Tages.